Preise
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Wer übernimmt welche Kosten?
Die Pflege- und Betreuungskosten werden tagespauschal abgerechnet und richten sich nach dem individuellen Pflegegrad des Besuchers. Die Pflegekasse übernimmt dabei sowohl die Betreuungs- als auch die Fahrtkosten bis zu einem monatlichen Höchstbetrag gemäß dem Pflegegrad. Einzig die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie die Kosten über dem monatlichen Höchstbetrag hinaus trägt der Gast selbst. Zusätzliche Betreuungsangebote sowie Investitionskosten belasten den Gast nicht und werden von der Pflegekasse beziehungsweise von kommunalen Förderungen übernommen.
Aktuelle Preisliste
Pflegegrad 1
57,85 €
Pflegegrad 2
60,89 €
Pflegegrad 3
63,93 €
Pflegegrad 4
66,98 €
Pflegegrad 5
70,02 €
Unterkunft
10,66 €
Verpflegung
8,20 €
Regelung bei Inanspruchnahme des Hol- und Bringdienstes
Bis 5 km
10,00 €
Bis 10 km
12,50 €
Ab 10 km
15,00 €
Zuschlag Rollstuhl je Fahrt
13,00 €
Zuschlag 2. Begleitperson je Fahrt
18,00 €
Eine weitere finanzielle Entlastung bieten die monatlichen Höchstbeträge und der Entlastungsbetrag über 125€ nach §45b. Dieser Entlastungsbetrag kann für Verpflegung und Unterkunft eingesetzt werden.
Sie benötigen einen Tagespflegeplatz für sich oder Ihre Angehörigen?
An folgenden Tagen haben wir noch freie Plätze verfügbar:
Montag
Mehr als 2
Dienstag
Mehr als 2
Mittwoch
Mehr als 2
Donnerstag
Mehr als 2
Freitag
Mehr als 2
Wenn Sie Interesse an einem freien Tagespflegeplatz haben rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Mail!